Dessau. Die Industrie wird vom Umweltbundesamt (UBA) wegen unerforschter Risiken in der Nanotechnologie ermahnt. Produkte, die Nanomaterial enthalten und freisetzen können, sollten möglichst vermieden werden. Die Nanotechnik biete erhebliche Potenziale für ökologische Produkte, es gebe aber Risiken für Umwelt und Gesundheit.

 

Das Umweltbundesamt fordert ein Register für Produkte mit Nanomaterial. Und deren sichere Anwendung müsse geregelt werden. Außerdem müssten Industrie, Forschung und Behörden anerkannte Kriterien entwickeln, mit denen nanotechnische Verfahren und Produkte bewertet werden.

Verbraucherschützer sehen allerdings keinen Grund zur Panik. "Derzeit besteht kein Anlass, richtig Angst zu haben", sagte beispielsweise der Umweltexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Rolf Buschmann.

Dr. Antje Grobe, Dozentin der Universität Stuttgart und Leiterin des Bereichs Nanotechnologie der Stiftung Risiko-Dialog, hält die gestrigen Medienberichte zur Studie des Umweltbundesamts für übertrieben. "Man wird niemals generell sagen können, ob Nanomaterialien gefährlich oder ungefährlich sind. Das muss im Einzelfall geprüft werden, denn wir sprechen über sehr verschiedene Materialien", sagte sie der SÜDWEST PRESSE.

In einem Hintergrundpapier hat das UBA Chancen und Risiken der Nanotechnik zusammengetragen. So könnten nanotechnisch optimierte Kunststoffe Gewicht und damit Treibstoff der Autos oder Flugzeuge sparen. Potenziell problematisch könnten jedoch das Einatmen von Nanoteilchen, das Verschlucken und die Aufnahme über die Haut sein. Aus Tierversuchen gebe es Hinweise auf krank machende Eigenschaften.

Zudem gibt es Hinweise darauf, dass Nanoröhrchen aus Kohlenstoff bei Tieren Erkrankungen auslösen können, die jenen von Asbestfasern ähnlich sind. Asbest ist bekannt dafür, Asbestose auszulösen. Das ist eine Schädigung des Bindegewebes der Lunge, die bis zur Ateminvalidität führen kann. Sie erhöht ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Grobe sagte, Aussagen zur Wirkung von Nanoteilchen hingen ab vom Material, der Größe, Struktur und der chemischen Verbindung, in die sie eingebettet sind. "Der UBA-Bericht listet kritische Studien zum Beispiel zum Einatmen von Nanomaterialien auf. Als Anwendungsbeispiele sind vorher Kosmetika genannt - aber wer inhaliert schon seine Sonnencreme? Diese Differenzierung geht in der Berichterstattung verloren."

Grobe wendet sich gegen die immer wieder auftauchenden Berichte, wonach Schokoriegel einen nanotechnisch verbesserten Überzug haben, der das Ergrauen verhindere. Zwar habe die Firma Mars ein solches Patent erworben, doch "ist es nie zur Anwendung gekommen." Titandioxid sei ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der auch in Schokoladenprodukten eingesetzt wird, das habe aber nichts mit Nanomaterialien zu tun.

 



Nachgefragt

Sonnencreme ruhig benutzen

Vor Nano-Teilchen in Kosmetika und Nahrung allgemein zu warnen, ist sicher übertrieben. Das sagt Dr. Antje Grobe, Universität Stuttgart.


EGBERT MANNS

 


Frau Dr. Grobe, darf man guten Gewissens Sonnencreme benutzen?

 

DR. ANTJE GROBE: Aber sicher. Die Wirkung der Nanoteilchen in Sonnencreme ist mit am besten untersucht. Sie gehen durch gesunde Haut nicht durch, und die Forschung hat gezeigt, dass auch bei verletzter Haut bis jetzt kein Anlass zur Sorge besteht. Der Nutzen gegen die UV-Strahlung und das Krebsrisiko sind viel größer als das Gefährdungspotenzial.


Nanoteilchen können am leichtesten eingeatmet werden.

GROBE: Vor allem die Mitarbeiter in der Produktion könnten hiervon betroffen sein. Die sollten für angemessenen Arbeitsschutz sorgen. Für Verbraucher gilt, dass auch bei Sprays Vorsicht geboten ist.


Wie erkennt man, ob in einem Produkt Nanoteilchen stecken?

 

GROBE: Es gibt derzeit keine Kennzeichnungspflicht. Die EU hat aber festgelegt, dass in der Kosmetik Nanomaterialien ab 2012 mit (nano) gekennzeichnet werden müssen.

 


Es gibt einige Produkte, Putzmittel zum Beispiel, die mit Nano werben.

 

GROBE: Es ist nicht immer gesagt, dass wenn "Nano" draufsteht, auch Nanomaterialien drin sind. Eine einheitliche Regelung zur Kennzeichnung wäre wichtig. Außerdem müssten die Verbraucher auf den Internetseiten der Hersteller lesen können, ob es sich um Nanomaterial handelt, wie es funktioniert und ob es auf Sicherheit getestet wurde.

 



Quelle: Südwest Presse, Ulm.

Dieser Artikel und das Interview erschienen am 22. Oktober 2009.

::: Artikel und Interview als PDF [672 kb]

Stiftung Risiko-Dialog St. Gallen | Zürcherstrasse 12 | 8400 Winterthur | Tel. +41 52 262 76 11 | Fax +41 52 262 76 29
Joomla Templates by Wordpress themes free