|
Eine Tagung und "Lernexpedition" der St. Galler Stiftung Risiko-Dialog an der Universitäts-Frauenklinik Basel befasste sich mit den medizinischen, ethischen und juristischen Grundlagen und Problemen der Stammzelltransplantation aus Nabelschnurblut. Ausgiebig diskutiert wurden Vor- und Nachteile der öffentlichen oder privaten Aufbewahrung in speziellen Blutbanken.
Von Brigitte Holzgreve
Neue technische Verfahren haben auch immer gesellschaftspolitische Auswirkungen. So ist nicht nur die Forschung an embryonalen Stammzellen umstritten. Auch die adulten Stammzellen werfen Fragen auf, mit denen sich werdende Eltern, Forscher und andere Fachleute gleichermassen beschäftigen müssen. Wem gehört das Nabelschnurblut? Welche Erkrankungen können heute oder in Zukunft damit geheilt werden? Ist das "private Banking" gegen Bezahlung ethisch vertretbar oder sollte die Blutprobe als Spende der Allgemeinheit dienen? Und wer übernimmt die Kosten?
International etabliert Professor Dr. Wolfgang Holzgreve, Chefarzt der Basler Universitäts-Frauenklinik, berichtete, dass seit 1988 bisher weltweit ca. 3000 allogene Nabelschnurblut-Transplantationen durchgeführt wurden, v.a. bei Erkrankungen des blutbildenden und Immunsystems. Mit gutem Erfolg, denn Abstossungsreaktionen kommen nur halb so oft vor wie bei kompatiblen Knochenmarkspendern. Ein Nachteil ist die geringe Menge von nur ca. 100 ml, die für einen erwachsenen Empfänger kaum reicht.
Schweizer Blutbanken in Basel und Genf Weltweit geht man von aktuell 120 000 eingelagerten Proben aus. Durch diesen internationalen Sp enderpool sollen d ie K nochenmarksproben ergänzt werden, mit denen nur die Hälfte aller potenziellen Empfänger behandelt werden kann. An den Universitäten Basel und Genf bestehen bereits funktionierende öffentliche Nabelschnurblut-Banken mit bald 1000 Proben, wie PD Dr. Daniel Surbek, Leitender Arzt an der Universitäts-Frauenklinik Basel, ausführte. Sie werden durch Nationalfonds-Forschungsprojekte begleitet und von der Kommission SWISSCORD koordiniert. Die Kosten von Entnahme, Testung, Einfrieren und Lagerung der Proben (1500 bis 3000 Fr.) übernimmt in Basel die zu diesem Zweck gegründete "Stiftung Basler Nabelschnurprojekt".
"Private Banking"... Anders sieht es bei der wachsenden Zahl von "privaten Nabelschnurblut-Banken" aus. Die Eltern lassen das Nabelschnurblut bei der Geburt auf eigene Kosten konservieren, damit das Kind später im Fall einer Erkrankung eine autologe Transplantation mit seinen eigenen Stammzellen durchführen lassen kann. Bisher wurde weltweit nur vereinzelt über solche autologe Transplantationen berichtet. Die private Einlagerung kann allerdings in der Zukunft grössere Bedeutung erlangen, wenn sich therapeutische Möglichkeiten mit regenerativem Zellersatz ergeben. Immer mehr zeigt sich nämlich in der Forschung, dass adulte Stammzellen - zu denen die Nabelschnurzellen gehören - unter spezifischen Bedingungen durchaus in der Lage sind, sich in Zellen anderer Gewebe zu differenzieren und neue Funktionen zu übernehmen. Damit könnten degenerative Erkrankungen des Gehirns, der Leber und des Herzens auf ganz neue Art therapiert werden.
... aus ethischer Sicht nicht gerechtfertigt Aus ethischer Sicht seien öffentliche Nabelschnurblut-Banken den privaten Banken vorzuziehen, erklärte Professor Dr. phil. Christoph Rehmann-Sutter, Präsident der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin. Private Banken fördern seiner Ansicht nach eine Zweiklassenmedizin, nutzen die Besorgtheit der Eltern um das kindliche Wohl aus und etablieren ein Konzept der Ersatzteilmedizin. Zur besseren Akzeptanz der öffentlichen Banken schlägt er vor, eine Option zur autologen Transplantation im unwahrscheinlichen Bedarfsfall zu ermöglichen. So hat der Spender keine Kosten, aber eine gewisse Absicherung, und der allgemeine Spenderpool wird erweitert. Ein spezielles Risiko sieht Prof. Rehmann-Sutter darin, dass sich bei der Testung der Nabelschnurblutproben genetische Informationen ergeben könnten, deren Kenntnis nicht erwünscht ist, weder vom Kind noch von seinen Eltern, und die auch nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden darf.
Rechtliche Aspekte zum Teil noch ungeklärt Die vielen rechtlichen Probleme, die sich durch das Nabelschnurblut-Banking ergeben, stellte Peter Bürkli, Jurist an der Universität Basel, vor. Parallelen mit Knochenmarksspenden sind nur auf den ersten Blick zu ziehen: Dem Neugeborenen wird etwas entnommen, das nach dem Abnabeln nicht mehr zu seinem Körper gehört und normalerweise einfach "entsorgt" wird. Dennoch ist es als Eigentümer anzusehen, vertreten durch beide Eltern, die sich an seinem Wohl orientieren müssen. Da beim privaten Banking keine Spende, also keine Eigentumsübertragung stattfindet, stellt sich diese Frage hier nicht. Wie aber ist die Situation, wenn ein Kind gezielt gezeugt wird, um einem älteren, erkrankten Geschwisterkind als allogener, aber höchst kompatibler Stammzellenspender zu dienen? Der Jurist sieht hier grundsätzlich keine grössere Missbrauchsgefahr als bei der verfassungsrechtlich erlaubten Knochenmarksspende unter Geschwistern. Allerdings warnte auch er vor einem möglichen Datenmissbrauch und einer Verletzung des individuellen Rechts auf Nichtwissen des Spenders.
Artikel erschienen in Medical Tribune, 36. Jahrgang Nr. 8, am 21. Februar 2003.
|