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Stammzellen-Debatten (St.Galler Tagblatt) Drucken

Gleiche Fragen, andere Antworten: die Fälle Deutschland und England

Spät erst diskutiert das Schweizer Parlament über Stammzellen und Embryonenschutz. Deutschland und England haben die Materie geregelt - auf ganz unterschiedliche Weise.

Von Rolf App


«Die Debatte war unglaublich intensiv», sagt Wolf-Michael Catenhusen. Als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung hat er in seinem Land jene Diskussionen hautnah mitverfolgt, die der Schweiz erst bevorstehen. Mit dem Embryonenforschungsgesetz muss sich am Mittwoch zum ersten Mal das schweizerische Parlament der Frage stellen, ob und wie weit es Embryonen der Forschung an Stammzellen zur Verfügung stellen will.

Die unauffällige Schweiz

«Das Auffällige an der schweizerischen Debatte um menschliche embryonale Stammzellen ist ihre Unauffälligkeit», stellt Bärbel Hüsing vom Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung fest. Sie hat für das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung einen Bericht über «Menschliche Stammzellen» verfasst, in dem sie auch die gesellschaftliche Debatte und die Gesetzgebung in anderen Ländern behandelt. An einer Tagung der Stiftung Risiko-Dialog betrachtet sie zusammen mit Wolf-Michael Catenhusen und Josephine Craig von der Londoner Royal Society die Schweizer Diskussion von aussen und vergleicht sie mit dem, was in England und Deutschland die Öffentlichkeit beschäftigt hat. Bärbel Hüsing gesteht zwar ein, dass die Debatte hierzulande «durchaus heftig» verlaufen sei. Sie habe aber spät eingesetzt und bisher kaum breitere Resonanz gefunden. Embryonale Stammzellen werfen überall die selben Fragen auf: Wann beginnt Leben? Wie sehr muss der frühe Embryo geschützt werden? Darf man so genannte «überzählige» Embryonen der Forschung opfern? Soll überdies therapeutisches Klonen - mit dessen Hilfe solche Stammzellen vermehrt werden können - erlaubt werden? Doch diese Fragen werden überall anders diskutiert und oft auch anders beantwortet. Wobei Deutschland und England in gewissem Sinne die Gegenpole markieren - aus historisch-kulturellen Gründen, wie sich an der Tagung zeigte.

Sensibles Deutschland
Die deutsche Öffentlichkeit reagiert, mit der menschenverachtenden Nazidiktatur im Hinterkopf, sehr sensibel auf alle Fragen des Lebensschutzes. Gegen den Widerstand von Wissenschaft und Ärzteschaft hat das deutsche Parlament bereits 1990 das Embryonenschutzgesetz erlassen. Es geht davon aus, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei-und Samenzelle beginnt und geschützt werden muss. Stammzellen werden befruchteten Eizellen gleichgestellt. Die Schaffung menschlichen Lebens soll auch in Zukunft strikt an die Zielsetzung gebunden sein, ein Kind zu bekommen. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist deshalb verboten - nicht aber der Import von Stammzellen. Gerade Letzteres löste im August 2000 eine intensive Debatte aus. Ein deutscher Mediziner wollte Stammzellen importieren und ersuchte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) um Unterstützung des Projekts. Zusammen mit der DFG lancierten nun eine Enquete-Kommission des deutschen Bundestags und der von Bundeskanzler Schröder geschaffene «Nationale Ethikrat» die Diskussion, wobei sie in allen wichtigen Fragen unterschiedliche Positionen vertraten.

Fronten quer durch Parteien
Auch im Parlament gingen die Fronten quer durch die Parteien. Ende Januar 2001 gab der Bundestag mit knapper Mehrheit den Weg für den Import embryonaler Stammzellen zwar frei, aber er verband damit restriktive Anforderungen. «Das Stammzellgesetz trägt die Züge eines pragmatischen Kompromisses», zieht Wolf-Michael Catenhusen Bilanz. «Änderungen des Embryonenschutzgesetzes waren nicht gewollt, aber auch nicht durchsetzbar. Die Wissenschaftsorganisationen haben die öffentliche Debatte nicht dominiert. Und anders als in Grossbritannien oder in den USA machten in Deutschland Patienten-Selbsthilfegruppen keine mächtige Pro-Forschungs-Lobby.» Das letzte Kapitel hat der Bundestag vor wenigen Tagen geschrieben. Er hat die Regierung aufgefordert, sie solle sich für ein weltweites Verbot jeglichen Klonens einsetzen. Auch das therapeutische Klonen ware damit untersagt. Einzig die kleine FDP stimmte gegen den Beschluss.

Vom Utilitarismus geprägt
Einen ganz anderen Verlauf hat die Debatte in Grossbritannien genommen. «Die angelsächsische Moralauffassung ist stark vom Utilitarismus geprägt», stellt Bärbel Hüsing in ihrem Bericht fest. «Diese moralphilosophische Position orientiert sich bei der Beurteilung von wissenschaftlichen Handlungen am grösstmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit.» Ausserdem sei das britische Rechtssystem so ausgestaltet, dass es menschlichem Leben erst ab der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter einen besonderen Schutz gewährt. Dennoch ist die Gesetzgebung begleitet gewesen von intensiven Debatten. In ihnen hat die Royal Society, die älteste englische Wissenschaftsakademie, eine prägende Rolle gespielt. Schon 1990 hat der «Human Fertilisation and Embryology Act» Forschung an menschlichen Embryonen bis zum 14.Tag zugelassen, wenn sie Ziele verfolgt wie die Erforschung von Unfruchtbarkeit, von Erbkrankheiten und von Fehlentwicklungen des Embryos. Vor zwei Jahren wurde dieser Katalog dann erweitert um die Erforschung schwerer Krankheiten.

Eilgesetz gegen das Klonen
Weil beim Klonen nicht Ei-und Samenzelle miteinander verschmolzen werden, ist es in Grossbritannien erlaubt. Um wenigstens das verpönte reproduktive Klonen - die Erzeugung von eigentlichem Nachwuchs - zu verbieten, musste deshalb vom Parlament eigens ein Eilgesetz verabschiedet werden.


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Zwei Wünsche an die Wissenschaftler

Für die Debatte über embryonale Stammzellen wünsche ich mir von der Wissenschaft, dass Interessenskonflikte deutlicher offen gelegt werden. Es sollte klarer werden, wann der neutrale Experte spricht und wann der Wissenschaftler mit Eigeninteressen. Es soll auch Transparenz geschaffen werden, auf welche Werte und Prinzipien sich jemand stützt. Ich würde mir auch wünschen, dass die Wissenschaftler nicht nur technische Fragen beantworten wie: Was können embryonale Stammzellen? oder: Wie kann man daraus Therapien entwickeln? Sie sollten auch bestimmte Vorbehalte der Gesellschaft aufnehmen und sie weiterdenken.

Bärbel Hüsing, Verfasserin einer Stammzellen-Studie.


 

Artikel erschienen im St.Galler Tagblatt, am 11. März 2003.

Dieser Artikel ist auch als PDF verfügbar: Stammzellen-Debatten (3.2 MB)