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Öffentliche oder private Lagerung der Stammzellen? In der Diskussion um Stammzellen stehen meist die ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellen im Fokus. Weniger bekannt ist, dass adulte Stammzellen, wie sie beispielsweise aus Nabelschnurblut gewonnen werden, bereits seit Jahren erfolgreich zur Behandlung verschiedener Krankheiten dienen. ni. Basel Stammzellenforscher sind nicht zu beneiden. Spätestens seit den unglaubwürdigen Behauptungen einer obskuren Ufo-Sekte, im Dezember den ersten Menschen geklont zu haben, steht es schlecht um ihren Ruf. Das hat weniger mit ihrer Arbeit zu tun (praktisch alle sprechen sich dezidiert gegen das reproduktive Menschen-Klonen aus) als mit deren öffentlicher Wahrnehmung. Denn meistens geht es bei den Diskussionen um die ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellen. Diese müssen einem ungeborenen Menschen entnommen oder durch therapeutisches Klonen im Labor hergestellt werden. Diese in Grossbritannien erlaubte Technik wird von vielen abgelehnt, da sie in ihren Augen das menschliche Leben instrumentalisiert. Es ist deshalb nicht nur für das Image der Forscher gut, dass es noch andere, weniger problematische Stammzellen gibt: die adulten. Diese Zellen, insbesondere die blutbildenden Stammzellen, werden bereits seit Jahren zur Behandlung verschiedener Krankheiten eingesetzt. Gewonnen werden können sie aus Knochenmark, sogenanntem peripherem Blut oder aus dem Nabelschnurblut von Neugeborenen. Über diese letzte, wenig bekannte Option hat am Donnerstag eine Tagung in der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel informiert, die von der St. Galler Stiftung Risiko-Dialog organisiert wurde. Begrenzte Menge Erstmals verwendet wurde Nabelschnurblut 1988 für eine Transplantation bei einem Kind mit schwerer angeborener Blutarmut, erzählte Holzgreve. Seither sind weltweit rund 3000 Transplantationen mit solchen Stammzellen von Geschwistern und unverwandten Spendern erfolgt - meistens bei Kindern mit Leukämie. Inzwischen werden auch verschiedene Tumorleiden, Stoffwechsel-und Autoimmunkrankheiten damit behandelt. Gegenüber dem Knochenmark sind Stammzellen aus der Nabelschnur weniger ausgereift, weshalb es nach der Transplantation seltener zu schweren Abstossungsreaktionen kommt. Ein Nachteil des Nabelschnurbluts ist allerdings die begrenzte Menge an Stammzellen, die laut Holzgreve meistens nur für die Behandlung eines Kindes ausreicht. Geschäft mit Stammzellen Umstritten ist die Frage, ob die Zellen in einer öffentlichen oder einer privaten Nabelschnurblutbank gelagert werden sollen. Bei öffentlichen Blutbanken, wie sie in der Schweiz die Universitätsspitäler Basel und Genf betreiben (Bern und Zürich sollen folgen), werden die Stammzellen anonymisiert aufbewahrt. Sie stehen über das Schweizer Register für Knochenmarkspender weltweit zur Transplantation zur Verfügung. Einzige Bedingung: Die Gewebseigenschaften der Spende müssen mit dem Empfänger übereinstimmen. Noch ist keine der rund 600 eingefrorenen Schweizer Nabelschnurblut-Spenden transplantiert worden. Eine ganz andere Philosophie verfolgen private Nabelschnurblutbanken, die inzwischen mit zwei ausländischen Firmen auch in der Schweiz vertreten sind. Für sie ist das Lagern von Stammzellen ein Geschäft. Für 2000 bis 3000 Franken kann man bei ihnen das kostbare Gut für sein Kind aufheben lassen. Nicht die Solidarität mit andern Kranken steht im Vordergrund, sondern die eigene «biologische Privatversicherung». Denn sollte das Kind einmal an einer Krankheit leiden, die mit einer Stammzellen-Transplantation behandelt werden kann, hat man das Material vorrätig. Zwischen öffentlicher und privater Nabelschnurblutbank steht die «familiäre» Blutbank, wie sie auch am Basler Universitätsspital angeboten wird. Dabei erhalten Eltern von kranken Kindern die Möglichkeit, das Nabelschnurblut eines weiteren Nachkommen auf ihren Namen zu hinterlegen. Kleiner statistischer Nutzen Christoph Rehmann-Sutter, Präsident der Schweizerischen nationalen Ethikkommission, stellte in Basel die These auf, dass öffentliche Nabelschnurblutbanken aus ethischer Sicht den privaten vorzuziehen seien. Denn die privaten Blutbanken förderten die Zweiklassenmedizin und bewirtschafteten die Ressourcen «Angst und elterliche Fürsorgepflicht». Ein weiteres Argument gegen die biologische Privatversicherung führte Holzgreve ins Feld: Statistisch sei die Chance äusserst gering, dass das eingelagerte Blut jemals für den Eigenbedarf benötigt werde. Auf der andern Seite lässt sich trotz internationaler Kooperation für jeden zweiten Erkrankten kein geeigneter Spender finden. Holzgreve räumt allerdings ein, dass der Nutzen einer privaten Nabelschnurblutbank-Einlage noch nicht richtig abgeschätzt werden könne. Denn verschiedene Untersuchungen deuteten darauf hin, dass blutbildende Stammzellen vielleicht noch mehr können als bisher angenommen. So ist vor kurzem nachgewiesen worden, dass sich Stammzellen aus dem Knochenmark nach einem Herzinfarkt in funktionierende Muskelzellen und Blutgefässe differenzieren können. Sogar Nervenzellen sind daraus gewachsen. Sollte es also einmal gelingen, aus Nabelschnurblut-Stammzellen ganze Gewebe und Organe zu ersetzen, könnte sich die «biologische Privatversicherung» plötzlich auszahlen. Noch seien solche Überlegungen allerdings rein hypothetisch, sagte Holzgreve. Artikel erschienen in der Neuen Zürcher Zeitung, am 1. Februar 2003.
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