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Ob sie überhaupt eine Gefahr darstellen, ist unklar. Doch auf die politische Agenda schlagen sie durch, und wirtschaftliche Kosten verursachen sie je länger, desto höhere. Sind Phantomrisiken wie Elektrosmog, Amalgam oder Gentechnik Erscheinungen einer übersättigten Sicherheitsgesellschaft oder Anzeichen für eine vorausdenkende Politik?
Von Thomas Müller
Das Verhalten von Individuen gegenüber Gefahren ist widersprüchlich bis irrational. Die Risikoforschung lehrt, dass die eigene Fähigkeit, Risiken zu kontrollieren, generell überschätzt wird und die Risiken der damit verbundenen Tätigkeiten damit unterschätzt werden. Dies gilt für den Autofahrer "zehn Jahre unfallfrei" genauso wie für den Skifahrer, der im Neuschnee Leib und Leben riskiert "den Hang kenn ich". Ebenso werden alltägliche Risiken wie Übergewicht, Rauchen und Alkoholkonsum gerne ignoriert oder klein geschwätzt mit Sprüchen wie "Mein Grossvater ass gern gut, schätzte den Wein, rauchte Zigarren und wurde dennoch 90".
Die Risikoforschung lehrt auch, dass Risiken, die man selber nicht kontrollieren kann, denen man sich jedoch unfreiwillig ausgesetzt sieht, tendenziell überschätzt werden. Dazu zählen Flugzeugabstürze, technische Grossunfälle wie der Tunnelbrand im Gotthard oder andere seltene Risiken wie Schlangenbisse oder Blitzschläge. Nüchtern betrachtet zählen dazu auch Terroranschläge wie jener auf das World Trade Center in New York und der Amoklauf von Zug. Obwohl kühl betrachtet die Wahrscheinlichkeit, einem solchem Ereignis zum Opfer zu fallen, extrem klein ist, verbreitet es doch Angst und Verunsicherung. Überspitzt lässt sich unser schiefes Risikoempfinden mit dem Satz zusammenfassen "Raucher fürchten, am Arbeitsplatz von einem Flugzeug erschlagen zu werden".
Während diese klassischen Risiken ereignisbedingt immer wieder Aufmerksamkeit erregen, hat sich in den letzten Jahren ein neuer Risikotyp in die politische und gesellschaftliche Diskussion geschlichen, der weniger klar zu greifen ist, aber immer mehr um sich greift das Phantomrisiko.
Erfunden wurde der Begriff Ende der 80er Jahre von einem Wissenschaftsjournalisten des amerikanischen Topjournals "Science", der damit die Überreaktion einer sicherheitsversessenen Gesellschaft auf potenziell denkbare Gesundheitsrisiken karikieren wollte. Gemeint waren Risiken, die immer wieder Medien und Öffentlichkeit beschäftigen, zu denen immer wieder Studien und Gegenstudien erscheinen, ohne dass eine Gefahr durch entsprechende "harte" Daten je gestützt werden konnte. Typische Vertreter von Phantomrisiken sind die Zahnfüllung Amalgam und der buchstäblich allgegenwärtige Elektrosmog, der sich durch die epidemieartige Verbreitung von Mobiltelefonen in den letzten Jahren noch verdichtet hat. Der Rückversicherer Swiss Re griff den Begriff 1996 in einer Broschüre über Elektrosmog auf und definierte neutral: "Phantomrisiken sind denkbare, jedoch nicht beweisbare Risiken."
Der Preis eines Lebens Dies im Gegensatz zu den klassischen Risiken, die ziemlich genau bekannt sind und die sich versicherungsmathematisch erfassen lassen. Danach bezeichnet Risiko das Produkt aus Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensgrösse. Somit entspricht ein Risiko einer Schadensumme pro Zeiteinheit, die mittels Prämie von einer versicherten Gemeinschaft aufgebracht wird. Die Versicherungswirtschaft kennt auch Faustregeln, wie klein ein bestimmtes Risiko sein muss, damit es gesellschaftlich akzeptiert wird: In der Schweiz beträgt es etwa einen unfreiwilligen Todesfall auf eine Million Ereignisse oder Handlungen. Auch die "akzeptablen" Kosten für die Verhinderung eines Todesfalls sind in etwa bekannt: sie betragen 10 bis 20 Millionen Franken pro verhinderten Tod.
Bei Phantomrisiken nützen diese Erfahrungswerte nichts, weil von ihnen eben gerade nicht bekannt ist, ob sie eine reale Gefahr darstellen. Streng genommen sind Phantomrisiken somit nicht versicherbar, was aber nicht heisst, dass sie nichts kosten.
Dazu zwei Beispiele: Es gibt zwar (noch?) keinen statistisch beweisbaren Zusammenhang zwischen der elektromagnetischen Strahlung, die von Radio, Fernseh-und Mobilfunk-Sendern ausgeht, und Krankheiten bei Menschen, die in der Nähe solcher Anlagen wohnen. Dennoch tut die entsprechende Verordnung so, als ob dem so wäre. Der Bundesrat hat auf Ratschlag des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) hin einen Grenzwert erlassen, der ein Zehntel dessen beträgt, was die Weltgesundheitsorganisation vorschlägt, um vor thermischen Wirkungen (Mikrowellenofen-Effekt) elektromagnetischer Strahlung zu schützen. Die Einhaltung dieses sehr vorsichtig angesetzten Grenzwertes kommt die Telekom-Industrie natürlich teurer zu stehen als ein largerer, was diese Industrie auch heftig beklagt.
Ein anderes, im Moment gerade besonders heiss diskutiertes Beispiel für ein Phantomrisiko ist die grüne Gentechnik, beziehungsweise das Gefahrenpotenzial, das von ihr ausgehen soll. Vor einigen Wochen hat Philippe Roch, Direktor des Buwal, einen Freisetzungsversuch der ETH Zürich nicht bewilligt, worauf die ETH Beschwerde eingereicht hat. Roch hat das Gesuch abgelehnt, weil ihm und seinem Amt die Versuchsanordnung mit genetisch verändertem Genweizen zu wenig sicher erscheint. Dabei ist das Risiko, das die Gentech-Pflanzen auf Mensch und Umwelt ausüben, unbekannt. Doch will Roch, gestützt auf das im Umweltschutzgesetz verankerte Vorsorgeprinzip, auch dieses unbekannte kleine Risiko um jeden Preis ausschliessen. Im Falle des Genweizens ist der unmittelbare materielle Schaden durch die Nichtbewilligung vergleichsweise klein, die Problematik liegt eher darin, dass in der Schweiz ein Forschungszweig absterben könnte, der global betrachtet durchaus Zukunft haben könnte.
Die guten Phantomrisiken Elektrosmog wie grüne Gentechnik zeigen, dass es bei Phantomrisiken nicht darauf ankommt, wie gross ein Risiko wirklich ist, sondern als wie gross es empfunden wird. Letztlich wird eine gesellschaftliche Befindlichkeit oder Ambivalenz gegenüber einer Technologie oder einem Umwelteinfluss damit ausgedrückt. Je grösser das Unbehagen, desto grösser wird das Phantomrisiko empfunden und umso drastischer fallen die Massnahmen aus, die dann ergriffen werden (müssen). Manchmal durchaus zu Recht, wie sich oft erst im Rückblick zeigt.
Zu Beginn der 90er Jahre war die Infektion von Menschen mit der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit via Rindfleisch-Konsum ein Phantomrisiko. Tierversuche deuteteten eher darauf hin, dass Rinderwahn auf Menschen nicht übertragbar ist. Dennoch wurden in der Schweiz schon früh Massnahmen ergriffen, die nicht nur die Tiere vor Rinderwahnsinn, sondern auch die Menschen vor Creutzfeldt-Jakob schützen sollten. Mit dem ersten Menschen, der 1996 an einer neuen Variante von Creutzfeld-Jakob erkrankte, verwandelte sich das Phantomrisiko schlagartig in ein reales Risiko. Bis heute sind über 100 Menschen an der neuen Creutzfeldt-Jakob-Variante gestorben. Niemand weiss, wie viele Menschen noch erkranken werden.
Es gibt auch den umgekehrten Fall: das Waldsterben der achtziger Jahre. Prognosen, dass der deutsche und Schweizer Wald grossflächig absterben würde, erwiesen sich zum Glück als falsch und das Risiko als Phantom. Sie leiteten aber eine Verschärfung der Luftreinhalte-Vorschriften ein, von der nicht nur die Bäume, sondern auch Menschen profitieren.
Heute hat sich die Diskussion auf die im Vergleich zum Waldsterben wesentlich breiter abgestützte Klimaerwärmung verlagert. Der kausale Beweis, dass der Mensch am Thermostaten des Planeten dreht, wird erst möglich sein, wenn die Überhitzung und damit der Schaden schon eingetreten ist also zu spät. Aus dieser Einsicht heraus haben die Staaten der Erde in den letzten vier Jahren das Kyoto-Protokoll ausgehandelt, welches den Schadenseintritt zumindest hinauszögern und verkleinern will. Diese politische Handlungsmaxime ist in der Schweiz als Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz verankert. Es handelt sich dabei um eine demokratisch verordnete Risikoaversion, auf die sich das Buwal berufen kann, wenn es strenge Grenzwerte erlässt oder Freisetzungsversuche verbietet.
Umkehr der Beweislast Eine weitere Folge dieses Denkens ist die Tendenz zur Umkehr der Beweislast bei Schadensfällen. So ist beispielsweise in der Regel der Autofahrer schuld, wenn dieser eine Fussgängerin überfährt, es sei denn, der Autofahrer kann nachweisen, dass sich die Fussgängerin besonders leichtsinnig verhalten hat. Für das Gentechnik-Gesetz wird für die Freisetzung von Gentech-Pflanzen gar eine Regelung diskutiert, die überspitzt formuliert darauf hinausläuft, dass zuerst einmal der Autohersteller schuld wäre, wenn die Fussgängerin überfahren wird. Läuft mit gentechnisch veränderten Pflanzen etwas schief, soll grundsätzlich der Hersteller des Saatguts haften. Sollte es beispielsweise zu Schäden durch Auskreuzung kommen, müsste der Hersteller dem Bauern eine allfällige Fehlanwendung nachweisen können.
Versicherungen sehen diese Entwicklungen mit einer gewissen Sorge. Aus ihrer Sicht findet eine schwer bis nicht kalkulierbare Entkopplung des Zusammenhangs von Ursache und Wirkung statt. Etwa indem Gerichte auf gesellschaftlichen Druck hin "beschliessen", in schwachen elektromagnetischen Strahlen eine Krankheitsursache zu sehen. Dann könnte es plötzlich Wirkungen (Krankheiten) ohne Ursachen geben, die aber dennoch eingeklagt werden können ("Mein Handy machte mich krank"). Damit würde eine "Vermutungshaftung" drohen, deren Grundlage nicht ein kalkulierbares technologisches Risiko darstellt, sondern ein unkalkulierbares gesellschaftliches "Änderungsrisiko".
Als Beispiel dafür, dass es zu Schadenszahlungen gekommen ist, obschon eine Beziehung von Ursache und Wirkung nicht in jedem Fall nachgewiesen werden konnte, gelten die Brust-Implantate (so genannte Silikon-Busen). Gefährlich könnte es etwa für die Pharmafirma Bayer werden, die den Cholesterinsenker Lipobay vom Markt nehmen musste, weil mindestens 52 Todesfälle damit in Verbindung gebracht werden. Bayer vertritt den Standpunkt, es handle sich um missbräuchliche Anwendungen des Medikaments. Das deutsche Bundesgesundheitsamt wiederum wirft der Firma schwere Fehler bei der Information vor. Der Konzern sieht sich mit weltweiten Klagen konfrontiert. Der amerikanische Anwalt Ed Fagan, der mithalf, bei den Schweizer Banken zwei Milliarden für die Bereinigung der nachrichtenlosen Vermögen loszueisen, sammelt jedenfalls wieder Klagen.
Politisches Frühwarnsystem? Bleibt die Frage nach der Funktion von Phantomrisiken. An einem ganztägigen Workshop der St. Galler Stiftung Risiko-Dialog wurden allerlei Vermutungen darüber angestellt. Eine davon lautet: Phantomrisiken sind eine gesellschaftliche Bewältigungsstrategie für Themen hoher Ungewissheit. Sie verwandeln "gesellschaftliche Erregung" in ein ökonomisches und politisches Bedrohungspotenzial und schaffen damit einen Gegenpol zu den Ertragserwartungen man könnte auch Phantomhoffnungen sagen von Innovationen.
Im Extremfall könnten sie jedoch auch kontraproduktiv wirken, etwa wenn das Vorsorgeprinzip oder die Umkehr der Beweislast zu weit getrieben wird. Dann drohen Phantomrisiken zu veritablen Technologie-Killern zu werden. Klar wurde an der Tagung aber auch, dass Phantomrisiken auch ökonomische Gewinner schaffen. Zum Beispiel Wissenschaftler, die dicke Gutachten darüber schreiben; oder Juristen, die Streitparteien beraten; Politiker und nichtstaatliche Organisationen, welche die Bevölkerung davor schützen und nicht zuletzt Medienleute, die hoffen, dass lange Artikel über das Thema auf Interesse stossen.
Artikel erschienen in der Basler Zeitung, am 4. Januar 2002.
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